Urteil des Bundesgerichts 6B_950/2023 vom 5. Februar 2024 E. 2.2.1). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist bei einem Deliktsbetrag unter CHF 3'000.00 stets von einem leichten Fall auszugehen. Bei einem Deliktsbetrag zwischen CHF 3'000.00 und CHF 35'999.99 ist anhand der gesamten Tatumstände eine Einzelfallbeurteilung nach dem Ausmass des Verschuldens vorzunehmen.