5 benkostenabrechnungen 2017-2020 ein Guthaben von insgesamt CHF 3'567.15 zusteht. Am 16. April 2021 erhielt der Sozialdienst Kenntnis davon, dass das Guthaben (fälschlicherweise) direkt dem Beschuldigten ausbezahlt wurde und forderte den Betrag von CHF 3'567.15 gleichentags vom Beschuldigten zurück. 8.2.2 Der Beschuldigte führte sowohl an der polizeilichen Einvernahme vom 12. Januar 2023 (pag.