Dieses Schreiben wurde dem Sozialdienst am 23. März 2021 zugestellt (vgl. Eingangsstempel pag. 45; pag. 174). Mit E-Mail vom 14. April 2021 teilte die Stellenleiterin des Sozialdienstes, G.________, der neuen Vermieterin des Beschuldigten, C.________, mit, dass der Mietzins und die Heiz-und Nebenkosten des Beschuldigten vom Sozialdienst übernommen würden und ab April 2021 direkt dem Vermieter, bzw. unterdessen ihr als neue Vermieterin, überwiesen würden. Sämtliche Guthaben aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen seien deshalb direkt an den Sozialdienst B.________ zu überweisen (pag. 170). Daraufhin teilte C.______