Aus den Akten geht hervor, dass die Immobilienverwaltung D.________ dem Sozialdienst B.________ mit Schreiben vom 22. März 2021 mitteilte, dass dem Beschuldigten aus den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 ein Guthaben von insgesamt CHF 3'567.15 zustehe (pag. 45). Dieses Schreiben wurde dem Sozialdienst am 23. März 2021 zugestellt (vgl. Eingangsstempel pag.