Mit Beschluss vom 15. September 2023 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 277 f.). Mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 begründete der Beschuldigte seine Berufung und verwies hierfür auf sein Schreiben vom 14. August 2023 (pag. 280 ff.).