2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 30. Mai 2023 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 223). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 21. Juli 2023 (pag. 246 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 14. August 2023 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 255 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 22. August 2023 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 263 f.). Mit Beschluss vom 15. September 2023 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag.