4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Justizvollzugsanstalt Thorberg - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 1. März 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin: Oberrichterin Schwendener Der Gerichtsschreiber: Weibel