mit allen Unterlagen zum Einigungsverfahren]). In diesem Einigungsverfahren wurde dem Beschwerdeführer einerseits durch die JVA Thorberg (Schreiben vom 12. Mai 2023) und andererseits vom AJV bereits einlässlich, nachvollziehbar und unter Heranziehung der einschlägigen Unterlagen begründet aufgezeigt, weshalb die Leibesvisitation der Vollzugsanstalt dem Prüfungskatalog standhält.