14 aussichten bestehen, beurteilt sich nach den Verhältnissen zu der Zeit, in der das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt wurde. Je schwieriger und je umstrittener die sich stellenden Fragen sind, umso eher ist von genügenden Gewinnaussichten auszugehen. Insbesondere darf bei heiklen entscheidrelevanten Rechtsfragen nicht zu Ungunsten des Gesuchstellers Aussichtslosigkeit angenommen werden (BGer 6B_173/2018 vom 5. Juli 2018, E. 4.3 mit Hinweisen).