Dass der Ort, an dem sich die eingewiesenen Personen zu fraglichen Kontrollen zu unterziehen haben, unbefriedigend ist, hat die JVA Thorberg erkannt (vgl. Beilagen zu Dossier 2023.SIDGS.401, Schreiben vom 12. Mai 2023). Auch in diesem Punkt ist der Vorinstanz beizupflichten, welche festhält, die JVA Thorberg habe bis zur Fertigstellung neuer Räumlichkeiten darauf zu achten, dass während der Leibesvisitation ausreichend Sichtschutz gewährleistet ist und keine Störungen durch Personen erfolgen, die nicht mit der Durchführung beauftragt sind.