BGE 141 I 141 E. 6.5.3.). Auch die im Urteil 6B_1062/2021 vom 27. Mai 2022 angeführte mildere Massnahme einer Kontrolle zumindest über der Unterwäsche scheint nicht hinreichend wirksam. Dass der Ort, an dem sich die eingewiesenen Personen zu fraglichen Kontrollen zu unterziehen haben, unbefriedigend ist, hat die JVA Thorberg erkannt (vgl. Beilagen zu Dossier 2023.SIDGS.401, Schreiben vom 12. Mai 2023).