Diese Alternative würde jedoch das angestrebte Ziel, die Gewährleistung der notwendigen Sicherheitsanforderungen in der JVA Thorberg, in Anbetracht der Anzahl Insassen und Besuche, massiv beeinträchtigen. Das Bundesgericht hielt betreffend mildere Massnahmen (z.B. Vermeidung physischen Kontakts durch Glastrennwände, verstärkte Kontrolle der Besucher [z.B. durch Röntgenstrahlen-Detektoren, Metalldetektoren, Abtastung], Vornahme einer direkten Aufsicht über den Ablauf des Besuchs) fest, dass diese auf den ersten Blick die menschliche Würde weniger verletzen würden.