Die Feststellungen des CPT lassen nach Auffassung der Kammer indes keinen Schluss darauf zu, wie angesichts der personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen der JVA Thorberg, insbesondere angesichts der offenen Besuchsräume, dem eminenten Interesse an der Vermeidung der Einfuhr unerlaubter Gegenstände oder Substanzen mit milderen Massnahmen hinreichend begegnet werden soll. So ist eine Massnahme wie die Leibesvisitation dann verhältnismässig, wenn sie geeignet ist, das angestrebte Ziel herbeizuführen (Eignung), das Ziel nicht auch durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht