Die Rüge des Beschwerdeführers, dass die oberflächliche Leibesvisitation standardmässig erfolge und nicht auf individueller Risikobeurteilungen beruhe, kann nicht nachvollzogen werden. Solche Leibesvisitationen werden in der JVA Thorberg nur durchgeführt, nachdem die eingewiesene Person in einem unüberwachten Raum direkten Kontakt zu externen Besuchern hatte, was grundsätzlich ein Risiko der Einführung gefährlicher Gegenstände oder Substanzen in die Justizvollzugsanstalt birgt.