Aufgrund der genannten Gegebenheiten sehe sich die JVA Thorberg regelmässig mit der Einfuhr von unerlaubten Gegenständen oder Substanzen mittels «Bodypack» konfrontiert. Zur Verhinderung der Einfuhr von unerlaubten Gegenständen und Substanzen und damit einhergehend zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der JVA sei die Durchführung der oberflächlichen Leibesvisitationen bei eingewiesenen Personen nach dem Besuch notwendig. Aufgrund der Ausgestaltung des Besuchs in der JVA Thorberg bestehe immer der Verdacht, dass unerlaubte Gegenstände im Rahmen des Besuchs eingeführt würden (2023.SIDGS.401, pag. 1 f.).