24. Wie auch in dem BGE 141 I 141 zugrundeliegenden Fall bezieht sich die Kritik des Beschwerdeführers auf die systematische und unverhältnismässige Art der Durchsuchungen. Der Beschwerdeführer macht geltend, es erfolge nach jedem externen Besuch eine Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung, weshalb nicht mehr von einer «oberflächlichen» Durchsuchung die Rede sein könne.