Bei Einweisung eines gefährlichen, selbst- und fremdgefährdenden Massnahmenpatienten kämen Sicherheitsgesichtspunkte hinzu (Urteil des Bundesgerichts [nachfolgend: BGer] 6B_15/2019 vom 15. Mai 2019 E. 2.8., mit Verweis auf BGE 141 I 141, E. 6.3.5). Im Urteil 6B_1062/2021 vom 27. Mai 2022 gelangte es im Falle einer vorläufig festgenommenen Demonstrationsteilnehmerin, welche im Hauptgebäude der Polizei von zwei Polizistinnen einer Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung unterzogen worden war, zum Schluss, dass diese zweifelsohne geeignet gewesen sei, sicherzustellen, dass die Beschwerdeführerin keine Gegenstände auf sich tra-