23. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann eine Leibesvisitation mit vollständiger Entkleidung je nach Umständen gegen die Menschenwürde verstossen und eine erniedrigende Behandlung darstellen. Im Urteil 6B_15/2019 vom 15. Mai 2019 prüfte das Bundesgericht u.a. die Frage, ob im Falle eines wegen vorsätzlicher Tötung und zahlreicher weiterer Straftaten zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilten und verwahrten Mannes, welcher in eine psychiatrische Klinik verlegt wurde und bei dessen Eintritt unter Zwang die Kleider gewechselt wurden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK vorlag.