Der Bundesrat habe diesbezüglich insbesondere angegeben, aufgrund der Pandemie bzw. der eingebauten Trennwände könne auf die Kontrolle nicht verzichtet werden, da die Besucher und eingewiesen Personen weiterhin dieselbe Toilette benutzen müssten. Selbst wenn heute Besucher und eingewiesene Personen nicht mehr dieselbe Toilette benutzen sollten, sei nicht ausser Acht zu lassen, dass Besuche momentan nicht «getrennt» stattfinden würden. Vielmehr sei es dem Beschwerdeführer im Besuchsraum möglich, mit den besuchenden Personen in direkten physischen Kontakt zu treten.