Aus seinen Ausführungen lasse sich aber schliessen, dass in erster Linie die Aufrechterhaltung der Praxis der «systematischen Ganzkörperdurchsuchungen» trotz «getrennter» Besuche aufgrund der Pandemie beanstandet worden sei. Der Bundesrat habe diesbezüglich insbesondere angegeben, aufgrund der Pandemie bzw. der eingebauten Trennwände könne auf die Kontrolle nicht verzichtet werden, da die Besucher und eingewiesen Personen weiterhin dieselbe Toilette benutzen müssten.