Die Praxis der JVA Thorberg betreffend die Durchführung von Leibesvisitationen stehe im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Daran würden die Verweise des Beschwerdeführers auf das Schweizerische Vollzugslexikon, die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai zum Bericht des CPT, das Dokument «Auszug von Empfehlungen des CPT» des SKJV und des Bundesamts für Justiz, die Nel- son-Mandela Regeln 50-52, Art. 9 des Internationalen Pakts vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II;