Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung müssten die vorliegend zur Diskussion stehenden Leibesvisitationen – auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 zum Bericht der CPT sowie des vom SKJV und des Bundesamts für Justiz erstellten Dokuments «Auszug von Empfehlungen des CPT» vom Januar 2023 – als verhältnismässig bezeichnet werden. Schliesslich sei der Beschwerdeführer daran zu erinnern, dass er sich als in einer JVA eingewiesene Person in einem Sonderstatusverhältnis befinde. Kontrollen «intra muros» dürften ohne weiteres gewisse Unterschiede zu Kontrollen «extra muros» aufweisen;