Die Vorinstanz erwog, das Bundesgericht habe sich im Jahr 2015 mit den im Gefängnis Champ-Dollon durchgeführten oberflächlichen Leibesvisitationen befasst und sei zum Wesentlichen zum Schluss gekommen, dass die Durchführung von systematischen Leibesvisitationen nach jedem Besuch im Besucherraum zulässig 7