20. Die Vorinstanz erwog, das Bundesgericht habe sich im Jahr 2015 mit den im Gefängnis Champ-Dollon durchgeführten oberflächlichen Leibesvisitationen befasst und sei zum Wesentlichen zum Schluss gekommen, dass die Durchführung von systematischen Leibesvisitationen nach jedem Besuch im Besucherraum zulässig 7 sei, wenn diese aus Gründen der Sicherheit gerechtfertigt seien (vgl. BGE 141 I 141 E. 6.5).