Wenn im Konzept der JVA Thorberg «Vollzug nach Mass» sowie dem seit April 2023 in Kraft gesetzten Konzept des LZB von individueller Behandlung Verwahrter geschrieben werde, sei dies mehr als euphemisch, weil dies im Anstaltsalltag nicht befolgt werde und die gebetsmühlenartig hingeleierte Begründung «wegen Sicherheit und Ordnung» für allerlei Situationen, Verbote und Eingriffe in die Grundrechte der Verwahrten herangezogen werde. Gegen individuelle, dem realen Risikopotenzial entsprechende Zufallskontrollen sei nichts einzuwenden, standardmässig ausgeführte Kontrollen ohne konkreten Verdachtsmoment seien indes unverhältnismässig.