Die Aussage im Bericht, wonach in der JVA Thorberg nach jedem privaten Besuch eine oberflächliche Leibesvisitation der eingewiesenen Personen vorgenommen werde, weil private Besucher und eingewiesene Personen während den Besuchen aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen der JVA Thorberg dieselbe Toilette aufsuchen müssten, sei bereits im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts nicht mehr aktuell gewesen. Sodann werde im vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) abgefassten Auszug von Empfehlungen aus dem Bericht des europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedri-