Zusätzlich finde die Kontrolle nach wie vor auf einem kleinen Zwischenpodest einer Treppe ohne Sitzmöglichkeit an einem ungeeigneten Ort statt, was für den gesundheitlich angeschlagenen Beschwerdeführer unpraktisch und mit Schmerzen verbunden sei. Die unsäglichen und unnötig arbeitsaufwändigen Kontrollen würden die Motivation dämpfen, überhaupt noch Besuch zu empfangen, wenn man daraufhin dieses inhumane Prozedere über sich ergehen lassen müsse. Dieses Vorgehen widerspreche Art. 84 StGB, wonach der Kontakt mit nahe stehenden Personen zu erleichtern sei, führe zu innerer Unruhe und fördere die Vereinsamung, statt dieser entgegenzuwirken.