Wer im Freiheitsentzug, evtl. aufgrund mangelnder kognitiver Beeinflussung, lerne, dass die eigenen Grenzen standardmässig verletzt würden, der lerne folglich daraus, dass später diese Rechte und Grenzen von anderen Menschen auch nicht eingehalten werden müssten, was ein verheerendes, zynisches und unverhältnismässiges Zeichen, gerade für ehemalige Sexual- und Gewaltstraftäter, sei. Zusätzlich finde die Kontrolle nach wie vor auf einem kleinen Zwischenpodest einer Treppe ohne Sitzmöglichkeit an einem ungeeigneten Ort statt, was für den gesundheitlich angeschlagenen Beschwerdeführer unpraktisch und mit Schmerzen verbunden sei.