Es werde systematisch übergriffig die Schamgrenze von Betroffenen in negativer Art verletzt. Wer im Freiheitsentzug, evtl. aufgrund mangelnder kognitiver Beeinflussung, lerne, dass die eigenen Grenzen standardmässig verletzt würden, der lerne folglich daraus, dass später diese Rechte und Grenzen von anderen Menschen auch nicht eingehalten werden müssten, was ein verheerendes, zynisches und unverhältnismässiges Zeichen, gerade für ehemalige Sexual- und Gewaltstraftäter, sei.