körperliche Durchsuchungen, sowie über die Gründe für die Durchsuchung und die Identität derjenigen, die sie durchführen, zu führen (Antrag 7), die präventive Feststellung, dass als Reaktion auf die Beschwerde und aus repressiven Gründen nicht Besuche hinter Glas verordnet werden dürften (Antrag 8) sowie die Geltendmachung einer Entschädigung in richterlich zu bestimmender Höhe für die seit Anfang 2022 anhaltende, erniedrigende Behandlung (Antrag 9). Diese Anträge liegen ausserhalb des Streitgegenstands, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Gleiches gilt in Bezug auf die Prüfung von Art. 1, 14 und 41 EMRK;