6. Mit Eingabe vom 24. Juli 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 21. Juni 2023 (pag. 1 ff.). Er beantragte sinngemäss und zusammengefasst, es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör festzustellen. Der Entscheid der SID sei aufzuheben und weiter festzustellen, dass eine unregelmässige, angemessene und verhältnismässige Körperkontrolle mit anderen Mitteln als dem vollständigen Ausziehen des Beschwerdeführers durchzuführen sei.