3. Mit Verfügung vom 30. Mai 2023 übermittelte das AJV der SID die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 24. April 2023 sowie die Unterlagen aus dem Einigungsverfahren zur Durchführung des ordentlichen Beschwerdeverfahrens (2023.SIDGS.401, pag. 10). 4. Mit Eingabe vom 4. Juni 2023 reichte der Beschwerdeführer innert Frist abschliessende Bemerkungen ein (2023.SIDGS.401, pag. 14 ff.). 5. Mit Entscheid vom 21. Juni 2023 wies die SID die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die angefochtene Verfügung der JVA Thorberg sowie dessen Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab (2023.SIDGS.401, pag. 18 ff.).