2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00. Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'100.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'125.20. II.