Für die Bestimmung der Zusatzstrafe ist die rechtskräftige Geldstrafe von 28 Tagessätzen gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Oktober 2021 in einem ersten Schritt mit der neuen Geldstrafe wegen Geldwäscherei von 65 Tagessätzen mit 45 Tagessätzen zu asperieren. Vom Zwischentotal von 73 Tagessätzen ist zweitens die rechtskräftigte Erststrafe von 28 Tagessätzen wieder abzuziehen, womit als auszusprechende Zusatzstrafe eine Geldstrafe von 45 Strafeinheiten resultiert. Die von der Vorinstanz ausgefällte Geldstrafe/Zusatzstrafe von 45 Tagessätzen ist demnach zu bestätigen.