Gemäss dem besagten Vertrag hätten auf das Konto des Beschuldigten pro Monat eine Million Euro/Pfund einbezahlt werden sollen. Für das zur Verfügung stellen seines Kontos hätte der Beschuldigte sodann rund 1.5 % Provision erhalten sollen. Im hier fraglichen Zeitraum folgten Zahlungseingänge verschiedener – dem Beschuldigten unbekannter – Absender aus dem Ausland (Grossbritannien, Österreich, Italien, Frankreich, Belgien und Deutschland).