15. Subsumtion Betreffend die rechtliche Subsumtion kann vorab auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 291 f.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss Beweisergebnis stellte der Beschuldigte sein persönliches Bankkonto zur Verfügung, gestützt auf einen Vertrag, den er mit einem libanesischen Staatsangehörigen, den er vorher nicht kannte, abgeschlossen hat. Gemäss dem besagten Vertrag hätten auf das Konto des Beschuldigten pro Monat eine Million Euro/Pfund einbezahlt werden sollen.