6 begründung, pag. 288 ff.). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: Gestützt auf die aktenkundigen Auszüge des Kontos des Beschuldigten bei der C.________ Bank ergibt sich ohne Weiteres, dass im hier fraglichen (angeklagten) Zeitraum vom 23. November 2020 bis 31. Dezember 2020 Gelder von verschiedenen ausländischen Absendern (mindestens CHF 13'450.40, wobei der Zahlungseingang in Höhe von CHF 5'280.95 vom 11. Dezember 2022 von der «E.________ (Firma)» [pag.