8. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 29. Juli 2021 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 83): Der Beschuldigte stellte sein Bankkonto zur Verfügung, damit auf dieses Gelder einbezahlt werden können, von denen der Beschuldigte mindestens annehmen musste, dass diese Gelder durch eine unbekannte Täterschaft mittels eines Verbrechens erlangt worden sind, woraufhin der Beschuldigte die eingetroffenen Gelder in der Höhe von insgesamt CHF 13'450.40 in Teilbeträgen verschiedenen Empfängern im Ausland überwies, wodurch die Einziehung vereitelt wurde.