Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und die voraussichtliche Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 350 f.). Mit Verfügung vom 23. Mai 2024 wurde schliesslich die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 352 f.). 3. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 30. Oktober 2023 folgende Anträge (pag. 326): 1. Das Urteil vom 03.05.2023 sei aufzuheben und es sei der Berufungskläger vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Kosten des Verfahrens seien aufzuerlegen wem rechtens.