2 pag. 340 ff.). Nach Zustellung einer Kopie der elektronischen Aufzeichnung der erstinstanzlichen Befragung (Tonaufnahme) mittels Verfügung vom 30. November 2023 wurde dem Beschuldigten erneut Frist zum Einreichen allfälliger ergänzender Bemerkungen angesetzt (pag. 344 f.). Mit Schreiben vom «17ten Christmond 2023» (Eingang am 19. Dezember 2023) nahm der Beschuldigte erneut Stellung (pag. 347 f.). Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und die voraussichtliche Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag.