2. Berufungsverfahren Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 meldete der Beschuldigte form- und fristgerecht Berufung an (pag. 268). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 21. Juli 2023 (pag. 277 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 299 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 11. August 2023 (pag. 306 f.) ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein.