Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) und der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 263 f.).