1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 3. Mai 2023 der Geldwäscherei schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 1'800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Oktober 2021. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt.