1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis vom 21.02.2019 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 2'400.00, gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. A.________ wird verwarnt. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 (inkl. Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung) werden A.________ auferlegt. 3. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden. IV.