23. Fazit Der Beschuldigte wird demnach zu einer Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 6'400.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Weiter wird eine Verbindungsbusse von CHF 1'600.00 ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 16 Tage festgesetzt. V. Widerruf Aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots erübrigen sich in Bezug auf die Frage des Widerrufs weitere Ausführungen und es ist auf einen Widerruf zu verzichten. Hingegen ist eine Verwarnung auszusprechen.