22. Verbindungsbusse Betreffend die rechtliche Grundlage kann auf das von der Vorinstanz Ausgeführte verwiesen werden (pag. 265). Es ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz im Sinne eines «Denkzettels» im Umfang von 16 Strafeinheiten eine Verbindungsbusse auszusprechen.