Der Beschuldigte gab am 27. November 2023 anlässlich der Befragung zur Person durch die Kantonspolizei Solothurn an, einen Nettolohn von CHF 3'800.00 zu erzielen. Seit dem Jahre 2022 sei er mit der Zeugin E.________ verlobt und wohne seit 2022 mit dieser zusammen in J.________ (Ortschaft) in einer Eigentumswohnung. Seine Verlobte arbeite bei der K.________ als L.________ und erziele einen Nettolohn von CHF 4'500.00. Nebst Hypothekarschulden habe er Schulden aus Kreditkartenzahlungen in der Höhe von ungefähr CHF 7'000.00 (vgl. pag.