_ sei die Lenkerin des Fahrzeuges gewesen. Diese Behauptung konnte durch die Polizei vor Ort zwar relativ schnell entkräftet werden, jedoch nur, weil sich sowohl der Zeuge F.________ als auch die Zeugin H.________ sicher waren, dass es sich beim Lenker um eine männliche Person gehandelt hatte. Des Weiteren verhielt sich der Beschuldigte im Strafverfahren aber korrekt und anständig. 18.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich, zumal der Vollzug einer monetären Strafe zwangsläufig einen gewissen Einschnitt in die finanziellen Verhältnisse mit sich bringt (und auch mitbringen soll).