18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. So wurde er am 21. Februar 2019 wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes, begangen am 31. Juli 2018, verurteilt (pag. 53). Gemäss den Aussagen der Zeugin E.________ vom 18. Januar 2021 habe der Beschuldigte damals viel und oft getrunken, so dass er ihr versprochen habe, ab dem 1. Januar 2021 keinen Alkohol mehr zu trinken (vgl. pag. 38 Z. 25 und pag. 39 Z. 79).