Gestützt auf Art. 2 Abs. 2bis VRV hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Weisungen, welche das Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr infolge Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss regeln, erlassen (nachfolgend: ASTRA-Weisungen). Der Anhang 3 der Weisung betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr vom 2. August 2016 enthält die Richtlinien für die Rückrechnung und theoretische Berechnung der Blutalkoholkonzentration. Gemäss den dortigen Ausführungen beginnt die Resorption von Trinkalkohol mit dem Trinkbeginn.